AFZ Schaurichtlinien der Ortsgruppe Tuttlingen

Nach der Registrierung haben vom Spartenleiter die Vögel in die vorgesehenen Regale zu
stellen und mit Futter und Wasser zu versorgen; während der gesamten Schaudauer haben
diese auf eine ordnungsgemäße Betreuung zu achten.

Die Vögel sind auf der Schau nach Schauklassen geordnet zu zeigen. Die Placierungskarten sind in den vorgeschriebenen Haltern zu befestigen. Die Ringkontrolle, insbesondere bei den Siegervögeln, erfolgt durch den Zuchtrichter und den Obmann/Gremiumsdelegierten nach der Bewertung auf

  • Ringgröße
  • Züchternummer und Zuchtjahr
  • Manipulation am Ring
  • Zur Schau eingesandte Tiere dürfen nur den offiziellen AZ- Fußring tragen. Zusätzliche Farbringe sind nicht erlaubt. Sie sind ein Grund zur A.K.-Stellung (außer Konkurrenz).

    Der Boden der Schaukäfige muss mit Vogelsand gut bedeckt sein. Andere Bodenbedeckungen wie Papier etc. sind nicht erlaubt. Vor der Einsendung zur Schau müssen die Käfige gut gesäubert und die Vögel mit ausreichend Futter und Wasser versorgt werden.

    Ausstellungskäfige:

    1. Bei der AFZ sind auf Bundes- und Landesschauen folgende Ausstellungskäfige in Originalbauart - einschließlich des Zubehörs - zugelassen:

    2. Einheitsschaukäfig für Farbenkanarien/Positurkanarien

    3. Offener Positurkanarienkäfig mit schwarzem Gitter – zugelassen für alle Frise-Rassen, alle gebogenen Rassen, Yorkshire und Lancashire

    4. Spezialkäfig für Boder, Fife, Japan Hoso, Scotch, Münchener und Rheinländer

    5. Alle anderen Spezialkäfige für bestimmte Positurkanarienrassen.

    An dem Einheitsschaukäfig für Farbenkanarien/Positurkanarien, dem offenen Positurkanarienkäfig (Kuppelkäfig) und dem Spezialkäfig für Border, Fife etc. ist nur eine Wassertränke mit weißem Sockel zulässig. Der Tränkenaufsatz ist glasklar (Musterzeichnungen siehe Anhang). Die Verwendung des großen Bodenschubes mit Futterrinne (Musterzeichnung siehe AZ-AFZ-Standard) ist erforderlich.

    Der Käfigboden ist mit weißem Vogelsand zu bedecken.

    Die unter 2 aufgeführten Positurkanarien können auch ovale Sitzstangen (16 x 9 mm) ohne zusätzliche Halterungen in den Käfigen angeboten bekommen. An allen Einheitsschaukäfigen ist auch die von vorne eindrehbare Sitzstange zulässig. Käfige die nicht der zugelassenen Bauart entsprechen, werden von einer Kommission vor der Bewertung der Vögel vom Wettbewerb ausgeschlossen.

    An jedem Schaukäfig muss ein Bewertungskartenhalter.

    NH 06.02.2008