AEV Schaurichtlinien der Ortsgruppe Tuttlingen
Nach der Registrierung haben vom Spartenleiter die Vögel in die vorgesehenen Regale zu
stellen und mit Futter und Wasser zu versorgen; während der gesamten Schaudauer haben
diese auf eine ordnungsgemäße Betreuung zu achten.
Die Vögel sind auf der Schau nach Schauklassen geordnet zu zeigen. Die Placierungskarten sind in den vorgeschriebenen Haltern zu befestigen. Die Ringkontrolle, insbesondere bei den Siegervögeln, erfolgt durch den Zuchtrichter und den Obmann/Gremiumsdelegierten nach der Bewertung auf
Zur Schau eingesandte Tiere dürfen nur den offiziellen AZ- Fußring tragen. Zusätzliche Farbringe sind nicht erlaubt. Sie sind ein Grund zur A.K.-Stellung (außer Konkurrenz).
käfige:
Bei stark schmutzenden Vogelarten (Weichfresser) ist als Bodenbelag ein
saugfähiges Material (z. B. Holzspäne usw.) zu verwenden. Vor der Einlieferung zur Schau müssen die Käfige gut gesäubert und die
Vögel mit ausreichendem Futter und Wasser versorgt sein. Für Weichfresser ist das entsprechende Futter an der Käfigrückseite zu
befestigen. Dem Spartenleiter ist bei der Einlieferung eine entsprechende Fütterungsanweisung zu übergeben.
Ausstellungskäfige:
Bei der AZ-AEV sind folgende Ausstellungskäfige in Originalbauart, einschließlich des Zubehörs, zugelassen:
Käfige mit weißem Vorsatzgitter werden von der Bewertung ausgeschlossen.
Die empfohlene Käfiggröße ist in der Schauklassenliste bei der jeweiligen Vogelart angegeben.
An den Käfigen 1 und 2 (siehe oben) ist eine Wassertränke mit weißem bis gelbem Sockel zu verwenden, alle anderen Ausstellungskäfige benötigen entsprechende
Einhängenäpfe. In Ausnahmefällen (für Weichfresser) sind für unter 1 und 2 (siehe oben)
genannte Käfige auch Einhängenäpfe zugelassen
Bei kleineren Vogelarten dürfen verschieden starke Sitzstangen im Käfig angebracht sein.
Käfige in nicht sauberem Zustand, oder die nicht der vorgeschriebenen Bauart
entsprechen, werden vor der Bewertung der Vögel ausgeschlossen.
Der Innenanstrich der Käfige 2 bis 4 (siehe oben) kann Grün (RAL 6021 matt) sein.
Kunststoffsitzstangen sind nicht zugelassen.
Käfigdekoration in dezentem Ausmaß ist zugelassen, der Vogel
muss jedoch immer sichtbar sein. NH 08.02.2008